Anders als die Begriffe “24 Stunden Pflege”, “24 Stunden Betreuung“, oder „Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Pflege“ vermuten lassen, arbeiten unsere Betreuungskräfte nicht rund um die Uhr. Entsprechend den gültigen Arbeitszeitgesetzen ist eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden mit der Betreuungskraft vereinbart, mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Anwesenheit ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.
Um Missverständnisse zu vermeiden lautet die von uns bevorzugte Bezeichnung
„Betreuung im häuslichen Umfeld“.
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Die Betreuungskraft ist für die Haushaltsführung verantwortlich. Sie kauft ein, kocht und hält die Wohnung und Wäsche sauber. Bei Bedarf übernimmt sie auch die Versorgung von Zimmerpflanzen und Haustieren sowie kleinere Gartenarbeiten.
Die Grundpflege umfasst die pflegerische Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. So helfen die Betreuungskräfte unter anderem beim Waschen, dem Toilettengang, bei der Nahrungsaufnahme, dem An- und Auskleiden bis hin zur Hilfestellung beim Gehen oder Treppensteigen. Wichtig: Unsere Betreuungskräfte übernehmen keine medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, das Verabreichen von Spritzen oder ähnlichem!
Unsere Betreuungskräfte ermöglichen Ihnen auch in Zukunft die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Sie leisten Gesellschaft, lesen vor, unterstützen bei der Pflege der sozialen Kontakte oder machen Spaziergänge und kleinere Ausflüge.
Die Betreuungskraft hilft bei der Mobilisierung und Aktivierung, um eine größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten.
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