Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung für den Alltag
Im Kontext der Pflege haben Sachleistungen nichts mit physischen Gegenständen zu tun. Vielmehr umfassen sie Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, wie sie von HOMELIVECARE – die Alltagshelfer, angeboten werden. Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger unsere Betreuungsservices oder hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen, sprechen wir von Sachleistungen. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Förderung der Orientierungsfähigkeit und sozialen Fähigkeiten durch unsere erfahrenen Betreuungskräfte. Zusätzlich beinhalten Pflegesachleistungen Grundpflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste.
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ab einem Pflegegrad von 2. Sie haben die Freiheit, als Pflegebedürftiger individuell zu entscheiden, welche Leistungen Sie beanspruchen möchten. Dies schließt auch die Wahl des ambulanten Dienstes ein. Es ist sogar möglich, gleichzeitig verschiedene Leistungen von mehreren Anbietern zu erhalten, beispielsweise von einem Pflege- und einem Betreuungsdienst. Die Budgetaufteilung erfolgt entsprechend den spezifischen Bedürfnissen in Ihrem Fall. Dabei ist zu beachten, dass alle beauftragten Dienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen. HOMELIVECARE – die Alltagshelfer im Kreis Recklinghausen ist von den Kassen anerkannt. Daher sind Sie bei uns stets in guten Händen und auf der sicheren Seite.
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege:
Maximale Leistung pro Monat
Der Unterschied zum Pflegegeld
Die Abrechnung von Pflegesachleistungen erfolgt direkt zwischen den Kassen und dem erbringenden Dienst. Im Gegensatz dazu wird das Pflegegeld unmittelbar an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die Beantragung von Pflegegeld ist möglich, wenn die Unterstützung privat organisiert wird, beispielsweise durch Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde, die sich um die Pflege oder den Haushalt kümmern.
Es bestehen flexible Lösungen, die es ermöglichen, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sich sowohl von einem anerkannten ambulanten Dienst als auch von Privatpersonen betreuen zu lassen. In einer solchen Kombinationspflege können sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen anteilig genutzt werden.