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Ihr persönliches Budget

Unser Standort ist von den Pflegekassen zugelassen und anerkannt. Das bedeutet konkret: Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegesachleistungen, und zwar bis zu 100 Prozent.

Die genaue Höhe der Kostenübernahme durch die Kassen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr vorliegender Pflegegrad sowie der Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen durch unsere Betreuer.

Selbstbestimmung für Pflegebedürftige

Wenn Sie pflegebedürftig sind, liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob Sie weiterhin zu Hause leben möchten und in welchem Umfang Sie Pflegesachleistungen für Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Zudem besteht die Option, diese Leistungen mit dem Pflegegeld zu kombinieren, welches für die Betreuung im privaten Umfeld genutzt werden kann.
Pflegeleistungen bei Demenz und anderen Ursachen

Seit 2017 haben auch Personen mit Demenz, chronischen seelischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen Anspruch auf dieselben Pflegeleistungen, die zuvor ausschließlich körperlich Kranken zustanden. Die einschlägigen Bestimmungen hierfür sind im Pflegestärkungsgesetz 2 verankert. Die konkrete Ausprägung dieses Anspruchs hängt von Ihrem festgestellten Pflegegrad ab und davon, inwiefern die Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Sofern bei Ihnen die Anspruchsberechtigung festgestellt wurde, übernehmen die Pflegekassen die Kosten für notwendige Unterstützung bis zu bestimmten Höchstgrenzen.

Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung für den Alltag

Im Kontext der Pflege haben Sachleistungen nichts mit physischen Gegenständen zu tun. Vielmehr umfassen sie Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, wie sie von HOMELIVECARE – die Alltagshelfer, angeboten werden. Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger unsere Betreuungsservices oder hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen, sprechen wir von Sachleistungen. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Förderung der Orientierungsfähigkeit und sozialen Fähigkeiten durch unsere erfahrenen Betreuungskräfte. Zusätzlich beinhalten Pflegesachleistungen Grundpflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste.

Der Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ab einem Pflegegrad von 2. Sie haben die Freiheit, als Pflegebedürftiger individuell zu entscheiden, welche Leistungen Sie beanspruchen möchten. Dies schließt auch die Wahl des ambulanten Dienstes ein. Es ist sogar möglich, gleichzeitig verschiedene Leistungen von mehreren Anbietern zu erhalten, beispielsweise von einem Pflege- und einem Betreuungsdienst. Die Budgetaufteilung erfolgt entsprechend den spezifischen Bedürfnissen in Ihrem Fall. Dabei ist zu beachten, dass alle beauftragten Dienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen. HOMELIVECARE – die Alltagshelfer im Kreis Recklinghausen ist von den Kassen anerkannt. Daher sind Sie bei uns stets in guten Händen und auf der sicheren Seite.

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege:

Maximale Leistung pro Monat
Pflegegrad 2
761 Euro
Pflegegrad 3
1.432 Euro
Pflegegrad 4
1.778 Euro
Pflegegrad 5
2.200 Euro
Der Unterschied zum Pflegegeld

Die Abrechnung von Pflegesachleistungen erfolgt direkt zwischen den Kassen und dem erbringenden Dienst. Im Gegensatz dazu wird das Pflegegeld unmittelbar an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die Beantragung von Pflegegeld ist möglich, wenn die Unterstützung privat organisiert wird, beispielsweise durch Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde, die sich um die Pflege oder den Haushalt kümmern.

Es bestehen flexible Lösungen, die es ermöglichen, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sich sowohl von einem anerkannten ambulanten Dienst als auch von Privatpersonen betreuen zu lassen. In einer solchen Kombinationspflege können sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen anteilig genutzt werden.

Pflegegeld - Unterstützung für private Pflegearrangements

Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen ehrenamtlich die Grundpflege, Betreuung oder den Haushalt übernehmen. Damit Sie Pflegegeld erhalten können, ist ein Pflegegrad von mindestens 2 erforderlich. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt immer direkt an die Pflegebedürftigen. Empfänger von Pflegegeld haben die Möglichkeit, es als Anerkennung an die unterstützenden Personen weiterzugeben.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Maximale Leistung pro Monat
Pflegegrad 2
332 Euro
Pflegegrad 3
573 Euro
Pflegegrad 4
765 Euro
Pflegegrad 5
947 Euro
Wichtig: Sie können Pflegegeld auch mit Pflegesachleistungen kombinieren, wenn die Unterstützung sowohl privat als auch durch einen anerkannten ambulanten Dienst geleistet werden soll.

Entlastungsbetrag: Schon ab Pflegegrad 1 verfügbar

Bei häuslicher Pflege, sei es für Sie selbst oder einen Angehörigen, steht der Entlastungsbetrag als zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade bis zu 125 Euro. Er ist zweckgebunden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung von Angeboten zur Steigerung der Selbstständigkeit im Alltag.

Für die Abrechnung des Entlastungsbetrags müssen die Rechnungen der genutzten Anbieter bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wichtig zu wissen: Falls der Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft wird, verfällt er nicht, sondern kann auf die folgenden Monate übertragen werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Entlastungsleistungen nicht nur mit dem Entlastungsbetrag, sondern auch mit einem Anteil von 40 Prozent als Pflegesachleistungen von der Pflegekasse übernommen werden können.
Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für Ausgaben wie folgt verwendet werden:
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Betreuungsleistungen und teilweise pflegerische Hilfen durch ambulante Dienste
Weitere, vom jeweiligen Landesrecht abhängige anerkannte Angebote, wie etwa die Tagesbetreuung in Gruppen.

Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines nahestehenden Menschen kann enorm anspruchsvoll und kräftezehrend sein. Zudem können pflegende Angehörige selbst erkranken oder aus verschiedenen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert sein. Die Verhinderungspflege bietet in solchen Situationen eine Lösung, um die kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die bereits seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Betreuungsperson zu Hause unterstützt werden, können für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine erforderliche Vertretung geltend machen. Für Pflegegrad 1 ist dies nicht vorgesehen. Dabei wird ein Betrag von maximal 1.612 Euro pro Jahr übernommen.

Es ist zu beachten, dass die Verhinderungspflege ausschließlich von einer externen Person erbracht werden darf, die weder direkter Verwandter noch Mitbewohner des Pflegebedürftigen ist. Sollten in Ihrem Fall nahe Angehörige die Vertretung übernehmen, gelten alternative Regelungen.

Wir beraten Sie gerne!

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Das Persönliche Budget nach §29 SGB IX kann von jedem Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen beantragt werden. Es ermöglicht ihnen weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines Menschen mit Einschränkungen decken.

Wir beraten Sie hierzu gerne und klären mit Ihnen, welche Leistungen für Sie abgerufen werden können!
Porträt von Carsten Wember.

Carsten Wember

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