Die Begriffe “24 h Betreuung” und “24 h Pflege” sind in der Pflegebranche allgegenwärtig und haben sich im Volksmund etabliert. Obwohl diese Ausdrücke oft zu Werbezwecken genutzt werden, ist es entscheidend zu verdeutlichen, dass Betreuungskräfte nicht ununterbrochen im Einsatz sind. Die tatsächliche Arbeitszeit dieser Fachkräfte wird gemäß deutschem Mindestlohngesetz vergütet, unter strikter Einhaltung gesetzlicher Pausen- und Ruhezeiten.
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine eindeutige Arbeitsvereinbarung von maximal 40 Wochenstunden für Betreuungskräfte vor. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, empfehlen wir die Verwendung des Begriffs “Betreuung im häuslichen Umfeld”, da dieser die reale Arbeitssituation präziser beschreibt.
Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um offene Fragen zu beantworten und sicherzustellen, dass sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen bestmöglich erfüllt werden.